Allgemeine Geschäftsbedingungen von DLS-Oberland

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB’s


I. Allgemeines

Gegenstand unseres Unternehmens sind die Erbringung von Dienstleistungen für Privat und Gewerbekunden, Auflösung von Haushalten, Gewerbebetrieben, Nachlassabwicklung, Ankauf, Verkauf von  Restposten aller Art, Versteigerung Verwertung von Antiquitäten, Inventar aus Haushalten, Gewerbebetrieben, Rest Waren Beständen inklusive aller damit zusammenhängen arbeiten. Die Leistungen und Angebote von DLS-Oberland erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Angebote und Vertragsabschluss, Eigentumsübergang, gefährliche Abfälle
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von DLS-Oberland sind in einem Angebot Gegenstände verrechnet worden so gehen diese mit dem gesamten Inventar des Vertragsobjektes bei Vertragsabschluss in unser Eigentum über. Der Auftraggeber versichert mit Auftragsvergabe an DLS-Oberland, das die Eigentumsverhältnisse unstrittig sind und er berechtigt ist für sich oder im Namen dritter zu Handeln, das die dem Auftragnehmer überlassenen Gegenstände nicht mit Rechten Dritter belastet sind und rechtmäßig erworben wurden. DLS-Oberland ist berechtigt entsprechende Eigentumsnachweise, Quittungen, Erbscheine, Betreuer-ausweise oder ähnliches zu verlangen, mündliche Nebenabsprachen sind nicht vorgesehen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer, Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen das vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies DLS-Oberland zur Preisanpassung insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich herausgenommen, verändert, ausgetauscht, zerstört wurden. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen das sich gefährliche Abfälle im Sinne des KrW. Gesetzes im Objekt befinden so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über. Gefährliche Abfälle insbesondere wenn Sie radioaktiv, gesundheitsgefährdend oder gewässerschädigend sind sind von der Abfuhr ausgeschlossen in Absprache mit dem Auftraggeber versucht DLS-Oberland gegen Honorar Ihnen einen Lösungsvorschlag hierzu zu unterbreiten. Insbesondere bei Gesundheitsgefährdung ist der Auftraggeber verpflichtet DLS-Oberland Entrümpelungen unverzüglich sobald er Kenntnis über entsprechende Gefahren erlangt zu unterrichten damit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können.

III. Preise, Vergütungen
Die Preise bemessen sich entweder nach einer Pauschale. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung, oder nach Aufwand, DLS-Oberland Entrümpelungen berechnet Müllentsorgung vor Ort entweder nach Kubikmeter oder nach einer Pauschale, oder Gewicht. Die von unseren Mitarbeitern vor Ort festgestellten Mengen für Stunden und Kubikmeter sind verbindlich und werden auf einem Lieferschein oder der Rechnung vermerkt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV. Termin- und Leistungszeit
Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung der Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die DLS-Oberland Entrümpelungen das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw. – führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen. Sie berechtigen DLS-Oberland, die Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferung der Dienstleistung Oder wird DLS-Oberland von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich DLS-Oberland nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Kommt DLS-Oberland in Termin oder Leistungsverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen.? Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gewährleistet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von DLS-Oberland, die Stornokosten betragen bis 3 Tage vor dem Ausführungstermin 25 % bei einem späteren Rücktritt 50 % der vereinbarten Vergütung.

VI. Gewährleistung
DLS-Oberland gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Haushaltsauflösung, Entrümpelung und Entsorgung. Die Mitarbeiter von DLS-Oberland sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro, Gas, Wasser und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt, Sollte im Laufe der Arbeiten ein Fachhandwerker erforderlich sein so wird dieser in Absprache mit dem Auftraggeber von uns beauftragt, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber von DLS-Oberland. Weist die Entrümpelung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, DLS-Oberland diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. DLS-Oberland ist in diesem Fall verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartner gegen die Anzeigepflicht, so sind andere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern DLS-Oberland Beseitigung der Beanstandungen oder Mängel nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

VII. Zahlungsbedingungen
DLS-Oberland gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungserhalt. DLS-Oberland ist berechtigt über den Kunden gegebenenfalls Auskünfte bei Wirtschaftsauskunftsdateien einzuholen um die Leistungsbereitschaft des Kunden zu überprüfen. Sind Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu entrichten und werden diese nicht fristgerecht vom Auftraggeber geleistet und auch trotz Anmahnung nicht geleistet ist DLS-Oberland berechtigt die Arbeiten ruhen zu lassen. Erfolgt auch dann keine Zahlung bzw. es ist zu erwarten das der Auftraggeber seiner Leistung nicht mehr nachkommen kann, so sind wir berechtigt den Vertrag Fristlos zu kündigen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DLS-Oberland über den Betrag verfügen kann. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei vergüteten Wertgegenständen erfolgt die Verrechnung mit unserer Forderung.

VII.  Haftung für Wertgegenstände, Haftungsbeschränkung, Gefahrenübertragung
Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindlichen Wertgegenstände, Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind, der Auftraggeber ist verpflichtet vor Auftragserteilung dafür Sorge zu tragen etwaige Dinge zu sichern. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen DLS-Oberland als auch gegen deren Erfüllung bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Gefahrenübertragung: Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Objektes durch den Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

IX. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 82362 Weilheim Obb.. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.